NÖ Bauordnung und Planung

Am 13. Juli 2017 trat die neue Änderung der NÖ Bauordnung in Kraft.

Die bewilligungs-, anzeige-, und meldepflichtigen Vorhaben wurden neu geregelt. Auch die Bauverhandlung entfällt.

Wir möchten Sie ersuchen, sich bei geplanten Vorhaben, vorab bei der Gemeinde zu informieren.  

Alle Gesetzeslagen der NÖ BO 2014, der NÖ BTV 2014, sowie der NÖ GEEV 2008 sind in der NÖ Bauordnung 2014 geregelt: NÖ Bauordnung 2014

 


Wissenswertes über das Thema Bauen, Sanieren, Energie, Kaufen, Wohnen, ect. sind unter folgenden Links zu finden.

 

Die Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,- zu entrichten.

 


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