Im Flächenwidmungsplan § 14 NÖ ROG werden die Widmungen für alle Flächen des Gemeindegebietes festgelegt, wobei das Gesetz grundsätzlich zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen unterscheidet.
Die Bauland- und Grünlandgebiete untergliedern sich in der Folge entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in Widmungsarten, womit jeweils der Rahmen ihrer möglichen Nutzung definiert ist.
Für die bauliche und wirtschaftliche Nutzung der Baulandbereiche maßgebend ist die jeweilige Widmungsart § 16 NÖ ROG:
• Wohngebiete – bestimmt für Wohngebäude sowie für Betriebe, die dem täglichen Bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienen und keine wesentliche Belästigung der Bevölkerung verursachen.
• Kerngebiete – vorgesehen für eine Nutzung wie im Wohngebiet, erweitert um öffentliche Gebäude, Versammlungs-und Vergnügungsstätten.
• Betriebsgebiete – für Betriebe ohne übermäßige Lärm- und Geruchsbelästigung.
• Industriegebiete – für Betriebe mit entsprechend großer Beeinträchtigung der Umgebung.
• Agrargebiete – für Bauwerke land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie einer Tierhaltung, die über die übliche Haltung von Haustieren hinausgeht.
• Sondergebiete und Einkaufszentren.
• Gebiete mit erhaltenswerten Ortsstrukturen.
Weitere Regelungen bezüglich Baugrundstücke und Bebauungsweise unter mein Grundstück
und unter Baurechtsgrund Land NÖ
Flächenwidmungsplan Gemeinde Haunoldstein 2024
Strassennetz[11].pdf